Aktuelle Informationen zum Umgang mit Corona
Aktuelle Information für Besucher/innen, Ehrenamtliche, gesetzliche Betreuer/innen, Kundinnen und Kunden der BFL zum Umgang mit Corona
Die aktuelle Situation in Bezug auf die weitere Ausbreitung des Corona-Virus spannt sich wieder an. Die Fallzahlen der mit Corona infizierten Personen in Deutschland steigt zunehmend.
Wir sehen es als unsere Verantwortung, die Gesundheit unserer zu betreuenden Menschen mit Handicap sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen.
Ältere Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen sind aufgrund der Covid-19-Pandemie besonders gefährdet.
Ende Oktober wurden bundesweite Maßnahmen beschlossen. Die Vorkehrungen sollen ab dem 02.11. bis einschließlich 31.11.2020 gelten und die zweite Welle stark eindämmen.
- Was bedeuten die beschlossenen Maßnahmen für die BFL?Werkstätten, Förder- und Betreuungsbereiche, Senioren, Berufsbildungsbereich
Die von Bund und Ländern entschiedenen Maßnahmen haben auf unsere Angebote der Tagesstruktur (Werkstätten, Förder- und Betreuungsbereiche, Senioren, Berufsbildungsbereich) zunächst keine weiteren Auswirkungen. Die jeweiligen Bereiche bleiben demnach auf Basis des bestehenden Hygienekonzepts geöffnet.Offene Hilfen / Freizeitangebote
Alle Angebote im Freizeitbereich (Aktionstage, Fitnessstudio, Freizeitgruppen) unser Kunstprojekt in der Seegrasspinerei sowie die inklusive Musikschule können mindestens im November nicht stattfinden.Bereiche mit Speisen/ Getränken:
- Mensa in Frickenhausen, Siemensstraße 18
Unsere Mensa in Frickenhausen schließt ab dem 02.11. bis zunächst einschließlich 30.11.2020 für externe Gäste.Weitere Informationen finden Sie unter: www.mensa-frickenhausen.de
- Café Regenbogen, Nürtingen, Marktstraße 7
Das Café Regenbogen bietet ab dem 02.11. bis Ende November ausschließlich einen Fensterverkauf an. Der Zugang zu den Räumlichkeiten ist zunächst für diesen Zeitraum geschlossen.
Auch weiterhin gelten für die BFL folgende Maßnahmen:
- Hygiene-Konzepte
Für alle Bereiche der Einrichtung sind individuelle Hygiene-Konzepte ausgearbeitet. Diese stützen sich auf die jeweilige/n Corona-Verordnung(en) des Landes Baden-Württemberg.
- Mund-Nasen-Schutz-Pflicht und Mindestabstand
In allen Gebäuden der BFL ist in gemeinschaftlich genutzten Räumen und Fluren ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ein Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.
- Besuche/ persönliche Kontakte
Besuche unserer Wohnheime und ambulanten Wohnangebote werden auf ein Minimum beschränkt und sollten vorab telefonisch vereinbart werden. - Registrierung von Besucher*innen
Externe Personen müssen vor Betreten eines Gebäudes ein Formular zur Selbstauskunft ausfüllen. Dieses wird entsprechend der aktuell geltenden Frist datenschutzkonform und sicher aufbewahrt.
Sonstige Regelungen:
- Veranstaltungen
Alle öffentlichen Veranstaltungen der Behinderten-Förderung-Linsenhofen e.V. sind bis auf weiteres abgesagt.
Sollten sich im Laufe der nächsten Zeit Änderungen ergeben, werden Sie schnellstmöglich informiert. Vor dem Hintergrund der aktuellen Sachlage danken wir Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!