Jobcoach2023-01-27T08:32:27+01:00

Nach § 58 SGB IX haben Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) den gesetzlichen Auftrag die Fähigkeiten und Eignungen von Menschen mit Behinderung zum einen in der WfbM durch geeignete Arbeiten und Maßnahmen zu erhalten und zu fördern und zum anderen sie dahingehend zu fördern, dass ein Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen kann. Um dies zu gewährleisten beschäftigt Leben inklusiv e.V. ein Jobcoach, an den sich alle zu betreuenden Menschen mit Behinderung von Leben inklusiv e.V. wenden können, wenn sie den Wunsch haben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten.

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Neben Schnupperpraktika und ausgelagerten Werkstattarbeitsplätzen ist ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis das oberste Ziel des Jobcoachings.

Möchten auch Sie ein Praktikum absolvieren, auf einem ausgelagerten Werkstattarbeitsplatz von Leben inklusiv e.V. arbeiten oder hätten Interesse daran ein möglicher Kooperationspartner von Leben inklusiv e.V. zu werden?

Dann melden Sie sich einfach bei unseren  Jobcoaches Frau Janisa Buck (Werkstatt Oberboihingen)  oder Herrn Matthias Röhm (Werkstatt Frickenhausen). Frau Buck und Herr Röhm stehen Ihnen für Fragen und Informationen gerne zur Verfügung.

  • Beratung von zu betreuenden Menschen mit Behinderung, ihren Angehörigen und Betrieben
  • die Suche nach geeigneten Praktikumsbetrieben und –stellen
  • Vorbereitung und Begleitung der zu betreuenden Menschen mit Behinderung zu Bewerbungsgesprächen
  • Qualifizierungsmaßnahmen vor dem Praktikumsbeginn – gemeinsam mit der Gruppenleitung
  • Unterstützung und Begleitung während des Praktikums
  • Gemeinsame Reflexion der Praktika
  • Vorbereitungen für einen ausgelagerten Werkstattarbeitsplatz
  • Vorbereitungen für ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
  • Konflikt- und Krisenintervention
  • Gespräch mit Ämtern und Behörden, wie z.B. der Agentur für Arbeit, dem Landratsamt oder dem Integrationsfachdienst.

Während der Praktika und der Beschäftigung auf einem ausgelagerten Werkstattarbeitsplatz ist der Jobcoach im ständigen Kontakt mit den zu betreuenden Menschen mit Behinderung, ihren Angehörigen, der zuständigen Gruppenleitung und der Werkstattleitung.

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