Der Leben inklusiv e.V. ist offizieller Vertragspartner des Landratsamtes für das Begleitete Wohnen in Familien. Grundlegende Voraussetzung für diese Wohnform ist der Wille zum Zusammenleben und die Bereitschaft sich aufeinander einzulassen. Als Gastfamilie können alle sozial engagierten Familien sowie Verwandte eines Menschen mit Behinderung auftreten " Schwester, Bruder, Tante, Onkel " aber nicht die Eltern. Ein erfolgreiches und möglichst konfliktfreies Zusammenleben setzt natürlich ein eigenes Zimmer für den Menschen mit Behinderung in der Gastfamilie voraus. Aber auch die Teilnahme am Familienleben als vollwertiges Familienmitglied muss gegeben sein. Die Einbindung des behinderten Menschen in die familiäre Situation, an freudige und herausfordernde Ereignisse, das Erleben von Konflikten innerhalb der Familie und deren Lösung, stellen ein wertvolles Erfahrungspotenzial dar. Lassen sich Konflikte zwischen Gast und Gastfamilie nicht von alleine lösen, so gibt es Hilfestellung durch die Fachberatung des Leben inklusiv e.V.
Wer sich für das Begleitete Wohnen interessiert, kann sich unverbindlich bei Leben inklusiv e.V. informieren.