In einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung geschieht mehr als nur Arbeiten. Menschen mit Behinderung haben nach § 58 Abs. 2 Nr.2 und § 219 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX in Verbindung mit § 4 Abs. 1 und § 5 Abs.3 WVO den Anspruch auf arbeitsbegleitende Maßnahmen während ihrer Arbeitszeit. Diese Maßnahmen dienen der Erhaltung, Verbesserung und Gewinnung ihrer Fähigkeiten wie auch der Weiterentwicklung ihrer Persönlichkeit.
Bei Leben inklusiv e.V. haben Personen aus den Werkstätten, Förder- und Betreuungsbereichen und des Berufsbildungsbereiches die Möglichkeit sich halbjährlich eine arbeitsbegleitende Maßnahme und eine Qualifizierungsmaßnahme zu entscheiden. Der Umfang der Maßnahme entspricht eine Stunde pro Woche. Des Weiteren stehen unseren beschäftigten Personen mit Behinderung nach Bedarf Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Orientieren sich an den Bedürfnissen und Wünschen der beschäftigten Personen mit Behinderung. Hier liegt der Fokus auf Sport wie auch auf musischen und kreativen Angeboten.
Beispiele hierfür sind:
- Fußball
- Musiktherapie
- Basteln / Malen
- Singen
- Handarbeiten
- Exkursionen
Dienen der beruflichen und sozialen Rehabilitation sowie der Weiterentwicklung der Persönlichkeit. Hier liegt der Fokus auf Elementarbildung. Lebenspraktischer Förderung und der Verbesserung von Schlüsselqualifikationen.
Beispiele hierfür sind:
- Lesen- und Schreiben
- Umgang mit Geld / Rechnen
- Kochen / Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
- Computerschulungen
- Fremdsprachen
Diese dienen zum Erlernen fachspezifischer Kenntnisse und werden den Teilnehmern individuell angeboten. Die Durchführung der Weiterbildungsmaßnahmen erfolgt im Rahmen interner Schulungen oder durch externe Institutionen.
Beispiel hierfür sind:
- Staplerführerschein
- Antiaggressionstraining
- Brandschutzschulung
- Frauenbeauftragte
- Werkstattrat