



Nach § 58 SGB IX haben Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) den gesetzlichen Auftrag die Fähigkeiten und Eignungen von Menschen mit Behinderung zum einen in der WfbM durch geeignete Arbeiten und Maßnahmen zu erhalten und zu fördern und zum anderen sie dahingehend zu fördern, dass ein Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen kann. Um dies zu gewährleisten beschäftigt Leben inklusiv e.V. ein Jobcoach, an den sich alle zu betreuenden Menschen mit Behinderung von Leben inklusiv e.V. wenden können, wenn sie den Wunsch haben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten.
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Neben Schnupperpraktika und ausgelagerten Werkstattarbeitsplätzen ist ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis das oberste Ziel des Jobcoachings.
Möchten auch Sie ein Praktikum absolvieren, auf einem ausgelagerten Werkstattarbeitsplatz von Leben inklusiv e.V. arbeiten oder hätten Interesse daran ein möglicher Kooperationspartner von Leben inklusiv e.V. zu werden?
Dann melden Sie sich einfach bei unseren Jobcoaches Frau Janisa Buck (Werkstatt Oberboihingen) oder Herrn Matthias Röhm (Werkstatt Frickenhausen). Frau Buck und Herr Röhm stehen Ihnen für Fragen und Informationen gerne zur Verfügung.