Positionspapier der Liga der freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Esslingen

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Positionspapier der Liga der freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Esslingen

Eingliederungshilfe sichern – Teilhabe ermöglichen – Verantwortung gemeinsam tragen

Die aktuelle Diskussion um die Kosten der Eingliederungshilfe im Landkreis betrachtet die Liga der freien Wohlfahrtspflege mit großer Aufmerksamkeit und wachsender Sorge. In Teilen der öffentlichen Debatte entsteht der Eindruck, Leistungen zur Teilhabe seien überzogen oder nicht mehr finanzierbar. Diese Sichtweise greift zu kurz und wird der Bedeutung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und für unsere Gesellschaft insgesamt nicht gerecht.

Eingliederungshilfe ist keine freiwillige Sozialleistung, sondern die Umsetzung eines klaren gesetzlichen Auftrags nach Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Menschen mit Behinderungen haben ein Anrecht darauf, so selbstbestimmt wie möglich leben, wohnen und arbeiten zu können. Die hierfür notwendigen Assistenz- und Unterstützungsleistungen sind Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe – nicht Ausdruck besonderer Privilegien.

Der Paradigmenwechsel durch das Bundesteilhabegesetz

Mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wurde ein grundlegender Wandel eingeleitet: weg von einer überwiegend institutionenorientierten Fürsorge hin zu einer konsequent personenzentrierten Unterstützung.
Früher standen häufig Einrichtungen und pauschale Leistungsformen im Mittelpunkt. Heute geht es darum, individuelle Bedarfe zu ermitteln, Leistungen passgenau zu gestalten und Menschen mit Behinderungen als selbstbestimmte Akteurinnen und Akteure ihres Lebens anzuerkennen. Dieser Wandel betrifft nicht nur die Leistungsberechtigten, sondern auch die Rolle von Fachkräften, Leitungskräften und Kostenträgern.
Leistungen werden transparenter beschrieben und konkreter verhandelt. Personalschlüssel und Leistungsinhalte orientieren sich stärker am tatsächlichen Unterstützungsbedarf. Zudem haben leistungsberechtigte Menschen heute klar definierte Rechtsansprüche. Dies ist Ausdruck eines modernen Teilhaberechts – kein überzogener Anspruch.

Kostenentwicklung im Kontext betrachten

Wir verkennen nicht, dass die kommunalen Haushalte unter erheblichem Druck stehen. Aber: Menschen mit Behinderung sind nicht der Grund für die Haushaltslage der Kommunen. Personenzentrierte Leistungen führen nicht automatisch zu „Mehr“ an Leistungen, sondern zu einer differenzierteren und gerechteren Verteilung. Unterstützungsbedarfe werden genauer  beschrieben und Leistungen nachvollziehbar kalkuliert. Das schafft Transparenz und ermöglicht dadurch langfristig mehr Steuerungsfähigkeit.

Situation im Landkreis Esslingen (Quelle Sozialbericht 2024, Landkreis Esslingen):
Zum Stichtag 31.12.2024 erhielten insgesamt 2.736 Personen Leistungen der Eingliederungshilfe vom Landkreis Esslingen. Davon waren 393 Kinder und Jugendliche und 2.343 erwachsene Personen. Gegenüber dem Jahr 2020 stieg die Zahl der Leistungsempfänger um 8,9 Prozent an . Bei den Kindern und Jugendlichen fiel die Steigerung mit 14,5 % deutlich höher aus  als bei den Erwachsenen mit 8%.
Im Jahr 2024 gehörten 55 % der Leistungsberechtigten zum Personenkreis der Menschen mit geistiger Behinderung, 14% sind körperlich behindert und 31 % der Leistungsempfänger*innen sind Menschen mit einer seelischen Behinderung.

Kostenentwicklung Landkreis Esslingen (Quelle Sozialbericht 2024, Landkreis Esslingen):
Im Jahr 2024 betrugen die Bruttoausgaben für die Eingliederungshilfe insgesamt 112.920.430€. Gegenüber dem Jahr 2020 bedeutet dies eine Steigerung von 49%. Diese erhebliche Steigerung ist nur sehr begrenzt auf umfangreichere Leistungen für die einzelnen Leistungsberechtigten zurückzuführen.

Gründe für diese Kostenentwicklung sind:

  • Sachkosten: Die Inflation betrug in den Jahren 2020-2024 ca.19,3 % (eigene Berechnung auf Grundlage der Zahlen des statischen Bundesamtes)
  • Personalkosten: Tarifentwicklung TVÖ, die Tarifsteigerungen von 2020 bis 2024 beträgt 25,3% (Quelle: eigene Berechnung aus TVÖD SuE-Tabellen).
  • Die Zahl der Leistungsberechtigten ist gestiegen:
    •  Die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung nimmt zu
    • Zunahme der Assistenzleistung zum Schul- oder Kitabesuch
    • Menschen mit Behinderung erreichen ein höheres Lebensalter
  • Erhöhter administrativer Aufwand auf Seiten der öffentlichen und freien Träger

Personenzentrierung ist kein Luxus, sondern Voraussetzung für Teilhabe

Personenzentrierung bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen dort leben können, wo und wie sie es wünschen – mit der Unterstützung, die sie tatsächlich benötigen. Sie ermöglicht selbstbestimmtes Wohnen statt institutioneller Abhängigkeit, individuelle Assistenz statt pauschaler Betreuung und Teilhabe am Arbeits- und Sozialleben.
Diese Entwicklung ist kein Selbstzweck. Sie folgt dem Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen und Benachteiligungen abzubauen. Eine Gesellschaft, die Inklusion ernst nimmt, muss bereit sein, hierfür die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Gleichzeitig sind wir als Träger uns unserer Verantwortung bewusst. Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Transparenz sind für uns selbstverständliche Handlungsprinzipien. Wir arbeiten kontinuierlich an der Weiterentwicklung unserer Angebote, an tragfähigen Personalstrukturen und an kooperativen Lösungen mit den Leistungsträgern. Innovative Ansätze, flexible Leistungsformen und ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen gehören zu unserem Selbstverständnis.

Für eine sachliche und verantwortungsvolle Debatte im Landkreis

Die Liga nimmt wahr, dass die Debatte um die Haushaltssituation und deren Auswirkungen im Landkreis Esslingen verantwortungsvoll geführt wird. Sie appelliert, die Diskussion auch weiterhin differenziert und respektvoll zu führen. Menschen mit Behinderungen oder auch andere Gruppen dürfen nicht indirekt für strukturelle Haushaltsprobleme verantwortlich gemacht werden. Die Liga und die Träger der Eingliederungshilfe sind bereit, den eingeschlagenen Weg konstruktiv weiterzugehen.
Wir sehen die dringende Notwendigkeit, den Verwaltungsaufwand in der Eingliederungshilfe und damit die Kosten zu reduzieren.
Daher unterstützen wir in aktiver Mitarbeit den „BTHG-Modellkonsolidierungsprozess“ auf Landesebene. Die „Gemeinsame Positionierung der Leistungserbringerverbände“ zur Weiterführung des Modellkonsolidierungsprozesses vom 27.01.2026, begrüßen wir ausdrücklich.
Die Konsolidierung der Modelle und Verwaltungsprozesse der 44 Stadt- und Landkreise in BadenWürttemberg würde eine erhebliche Vereinfachung der Abläufe v. a. auf Seiten der Leistungsträger und damit deutliche Einsparungen mit sich bringen. Auch darüber hinaus sehen wir weitere Möglichkeiten des Bürokratieabbaus.

Die Eingliederungshilfe ist ein zentraler Baustein einer solidarischen und inklusiven Gesellschaft. Sie schafft Teilhabe, stärkt Selbstbestimmung und trägt dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen selbstverständlich zum gesellschaftlichen Leben gehören.
Gerne treten wir mit dem klaren Ziel, Teilhabe im Landkreis und darüber hinaus nachhaltig zu sichern, in den Dialog mit Politik und Verwaltung.

Severine Hausmann, Tobias Braun, Elke Willi (v. links)

Dieses Positionspapier wurde erarbeitet von: 

Elke Willi
Vorsitzende der Liga
Lebenshilfe Esslingen e.V.
Vorstand
Bahnhofsstraße 29
73728 Esslingen
elke.willi@lebenshilfe-esslingen.de

Severine Hausmann
Sprecherin des Liga Fachausschusses Behindertenhilfe
Leben inklusiv e.V.
Vorstand
Stattmannstr. 31
72644 Oberboihingen
Severine.Hausmann@leben-inklusiv.de

Bärbel-Kehl-Maurer
Lebenshilfe Kirchheim
Vorstand     
Saarstraße 87
73230 Kirchheim
Baerbel.kehlmaurer@gmail.com

Tobias Braun
Karl-Schubert-Gemeinschaft e.V.
Geschäftsführung
Kurze Str. 31
70794 Filderstadt
Tobias.Braun@ksg-ev.eu

April 2026

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